Stealthing: Strafbarkeit und rechtliche Konsequenzen
Stealthing bezeichnet das heimliche Entfernen oder Beschädigen des Kondoms ohne Zustimmung des Partners oder der Partnerin - ein schwerwiegender Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung. Obwohl der Begriff nicht explizit im Strafgesetzbuch auftaucht, können Täter strafrechtlich belangt werden, z.B. wegen sexueller Nötigung oder Körperverletzung. Unsere Kanzlei beleuchtet die aktuelle Rechtslage, zeigt mögliche Konsequenzen auf und erklärt, wie sich Beschuldigte verteidigen können. Ein Thema, das zunehmend in der Rechtsprechung an Bedeutung gewinnt.