Vorwürfe im Straßenverkehr - schnelles Handeln ist entscheidend
Wenn Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Besonders häufig sind Fälle von Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht oder die Teilnahme an illegalen Autorennen. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährliches Überholen oder eine Drogenfahrt können drastische Strafen nach sich ziehen.
Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe droht in vielen Fällen der Entzug der Fahrerlaubnis. So kann eine Unfallflucht bereits ab einem Fremdschaden von 1.500 Euro oder bei der Verletzung eines Unfallbeteiligten zur Führerscheinentziehung führen. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist, muss regelmäßig mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis rechnen. Diese beträgt in der Regel mindestens sechs Monate bis ein Jahr. In vielen Fällen ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, bevor die Fahrerlaubnis zurückerlangt werden kann.
Was viele nicht wissen: Gerichte greifen zunehmend auf die Möglichkeit zurück, das bei der Tat genutzte Fahrzeug ersatzlos einzuziehen. Das bedeutet nicht nur eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Mobilität, sondern auch einen bedeutenden finanziellen Verlust.
Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache
Bei einem strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr ist es entscheidend, die Verteidigung von Anfang an in professionelle Hände zu legen. Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache und berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht. Jede unbedachte Äußerung kann sich später nachteilig auf das Verfahren auswirken. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Professionelle Verteidigung durch unsere Kanzlei
Als erfahrene Kanzlei im Verkehrs- und Strafrecht übernehmen wir Ihre Verteidigung und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein. Wir prüfen die Vorwürfe, analysieren die Beweislage und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht oder eine mildere Strafe ausgehandelt werden. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, vertreten wir Sie konsequent und setzen uns für eine bestmögliche Lösung ein.
Jetzt handeln - wir helfen Ihnen sofort
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher Sie uns beauftragen, desto besser stehen die Chancen, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden. Wir beraten Sie umfassend und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein.
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