Ihnen wird z.B. eine Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht oder die Teilnahme an einem illegalen Autorennen vorgeworfen.
Werden Sie wegen eines dieser Delikte verurteilt, droht als Regelfolge neben einer Geldstrafe die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis (bei Verkehrsunfallflucht ab einem Fremdschaden von mindestens € 1.500,00 oder bei Verletzungen eines Unfallbeteiligten) mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von ca. einem Jahr.
Nicht selten müssen Sie vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis auch noch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU / Idiotentest) erfolgreich absolvieren.
Was vielen unbekannt ist: Die Gerichte machen seit einigen Jahren immer häufiger von der Möglichkeit Gebrauch, das bei der Begehung der Tat geführte und in Ihrem Eigentum befindliche Kraftfahrzeug als Tatmittel ersatzlos einzuziehen, so dass bei einem entsprechenden Vorwurf nicht nur eine erhebliche Beschneidung der persönlichen Bewegungsfreiheit, sondern auch finanzieller Schaden drohen.
Wichtig bei einem strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr ist, die Verteidigung von Anfang an in die professionellen Hände eines auf das Verkehrsrecht und/oder das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu legen.
Der einzige von Ihnen bis zur Beauftragung Ihres Anwalts zu beherzigende Rat lautet:
Machen Sie gegenüber der Polizei keine (weiteren) Angaben zur Sache, sondern von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!
Kontaktieren Sie uns umgehend. Wir leiten alle erforderlichen Schritte für Sie in die Wege. Nach Einsicht in Ihre Ermittlungsakte werden wir das gebotene Vorgehen für einen optimalen Ausgang des Verfahrens mit Ihnen abstimmen.
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