Körperverletzung ist ein schwerwiegendes Delikt, das je nach Schwere der Tat empfindliche Strafen nach sich zieht. Bei einer einfachen Körperverletzung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung, etwa mit bleibenden Schäden oder unter Einsatz von Waffen, können die Strafen deutlich höher ausfallen. Auch eine versuchte Körperverletzung kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die genaue Bewertung hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Schwere der Verletzung, Vorsatz und Notwehraspekte. Eine erfahrene anwaltliche Vertretung ist hier unverzichtbar, um Ihre Rechte zu wahren, entlastende Beweise vorzubringen und entweder eine möglichst milde Strafe zu erreichen bzw. eine Bestrafung gänzlich zu vermeiden. Als langjährige Strafverteidiger stehen wir Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.
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