Regress durch die Kfz-Versicherung - so schützen Sie sich
Viele Versicherungsnehmer kennen das Problem: nach einem von der Kfz-Versicherung regulierten Unfall kommt Post. Während die Versicherung zunächst alle Kosten für den Unfall übernommen hat, fordert sie jetzt Regress von Ihnen. Während Kfz-Versicherungen in Zeiten der steigenden Reparatur- und Lohnkosten deutlich mehr regulieren mussten, ist auch die Anzahl der versuchten Regress-Forderungen rasant gestiegen. Doch wie immer gilt, ohne eine rechtlich fundierte Einschätzung zahlen Sie nichts! Unser Beitrag klärt Sie hierzu genauer auf!
Was genau ist eine Regress-Forderung?
Eine Regress-Forderung entsteht, wenn die Kfz-Versicherung nach der Schadensregulierung einen Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer zurückfordert. Dies kann verschiedene Gründe haben, etwa wenn der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat - etwa durch Trunkenheit am Steuer oder das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Auch Verstöße gegen die Vertragsbedingungen, wie falsche Angaben im Versicherungsantrag oder das Überlassen des Fahrzeugs an nicht berechtigte Personen, können ein Mitverschulden begründen und zu Regressansprüchen führen.
Die Höhe des Regresses ist dabei gesetzlich begrenzt. Im Falle grob fahrlässigen Verhaltens kann die Versicherung bis zu 5.000 Euro zurückverlangen, während bei vorsätzlichem Verhalten unter Umständen der gesamte Schaden erstattet werden muss. Der Nachweis einer derartigen Pflichtverletzung ist jedoch nicht immer so leicht, wie es die Versicherer gerne hätten. Während sich über das Maß des Verschuldens gut streiten lässt, sind manche Klauseln sogar unwirksam.
Tipp: Einen Streit über die Wirksamkeit strittiger Klauseln möchten Versicherer in der Regel nicht führen. So verzichten Sie zwar auf den Regress, vermeiden aber auch Grundsatzurteile.
So führen Obliegenheitsverletzungen zum Regress
Um sich das Vorgehen bei Regress-Forderungen etwas leichter zu machen, arbeiten die meisten Versicherungen mit Obliegenheiten. Hierbei handelt es sich um vertragliche Pflichten, die Versicherungsnehmer gegenüber ihrer Kfz-Versicherung einhalten müssen. Werden diese verletzt, kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen. Ein klassisches Beispiel ist das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, wodurch die Versicherung zwar zunächst den Schaden reguliert, anschließend aber einen Anteil vom Verursacher des Unfalls zurückverlangt.
Auch falsche Angaben im Versicherungsantrag oder das Überlassen des Fahrzeugs an unberechtigte Fahrer können Regressforderungen nach sich ziehen. Zudem müssen Versicherungsnehmer nach einem Unfall bestimmte Meldepflichten einhalten: Wer etwa den Schaden nicht unverzüglich der Versicherung meldet oder notwendige Informationen zurückhält, riskiert ebenfalls eine Rückforderung. Hierzu lohnt sich ein Blick in Ihren Vertrag.
In diesen Fällen verlangen Versicherungen Regress
Trotz zahlreicher Einzelregelungen und ständig neuer Ausführungen gibt es einige Beispiele, bei denen grundsätzlich immer ein Regressanspruch gegen Sie bestehen würde. Trotz der schwierigen Situation, in der Sie als Unfallbeteiligter stehen, sollte es zu solchen Fehlern im Umgang mit der Versicherung besser nicht kommen. Dazu haben wir ein paar Beispiele für Sie:
Trunkenheit und Drogen am Steuer
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Trunkenheit und Drogen am Steuer
Alkohol- oder Drogeneinfluss führt fast immer zu Regressforderungen, da die Versicherung den Schaden zunächst reguliert, aber bis zu 5.000 Euro zurückfordern kann.
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Unfallflucht
Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, verletzt seine vertraglichen Pflichten und riskiert eine Rückforderung der Schadenssumme.
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Falsche Angaben im Versicherungsantrag
Wer zum Beispiel das Fahrzeug als "privat genutzt" angibt, es aber gewerblich fährt, riskiert Regress und möglicherweise den Verlust des Versicherungsschutzes.
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Verspätete oder falsche Schadenmeldung
Wird ein Unfall zu spät oder mit falschen Angaben gemeldet, kann die Versicherung ihre den Schadenersatz (teilweise) zurückfordern.
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Fehlende Mitwirkung zur Schadensaufklärung
Protokolle, Skizzen, eine Anzeige bei der Polizei und detaillierte Antworten auf mögliche Fragen des Versicherers sind meist verpflichtende Obliegenheiten.
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Unberechtigter Fahrer
Wenn das Fahrzeug an eine Person überlassen wird, die laut Vertrag nicht fahren darf (z. B. unter 23 Jahre bei bestimmten Tarifen), kann die Versicherung Regress nehmen.
Kommt Regress auch bei Kasko-Versicherungen vor?
Anders als häufig angenommen, können Regress-Forderungen auch bei einem Kaskoschutz entstehen. Diese verzichtet zwar bei einigen Vertragsgestaltungen (meist etwas kostenintensivere Premium-Policen) auf die Erhebung der Einrede der groben Fahrlässigkeit. Der Einwand einer Obliegenheitsverletzung ist dadurch aber nicht ausgeschlossen. Wäre z.B. der Fahrer nachweislich mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, könnte dies, wie mehrere Gerichte entschieden haben (vgl. z.B. OLG Köln, Urteil vom 30.05.2000 - 9 U 1/99) auch die Ansprüche aus der Vollkaskoversicherung beeinträchtigen. Würde ein Versicherungsnehmer die Umstände eines Unfalls falsch melden oder auch auf entsprechende Fragen seines Versicherers z.B. „nur“ einen Vorschaden nicht angeben, würde er gegen seine Informationspflichten gegenüber seinem Versicherer verstoßen. Hieraus ergeben sich aufgrund der einhergehenden Obliegenheitsverletzungen entweder Regressansprüche oder Leistungen werden von der Kaskoversicherung erst gar nicht erbracht.
Nicht nur im Kfz-Bereich gibt es den Regress
Regressforderungen sind nicht nur auf die Kfz-Versicherung beschränkt, sondern treten in vielen Bereichen auf. Besonders Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen nehmen häufig Regress, wenn ein Versicherter durch falsche Angaben oder grob fahrlässiges Verhalten gegen die Vertragsbedingungen verstößt. So kann eine Haftpflichtversicherung eine bereits gezahlte Schadenssumme zurückfordern, wenn der Versicherte den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Auch die Krankenversicherung kann Regress nehmen, wenn etwa ein Unfallgegner für Behandlungskosten haftet oder ein Arbeitgeber seine Schutzpflichten verletzt.
Ein weiteres Beispiel sind Sozialversicherungen wie Renten- oder Unfallversicherungen, die Regress fordern können, wenn Dritte für einen Schaden verantwortlich sind - etwa ein Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall durch mangelnden Arbeitsschutz. Ebenso kann eine Gebäudeversicherung Zahlungen zurückverlangen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, etwa durch unterlassene Wartung von Anlagen oder durch offenes Feuer.
Diese Fristen gelten bei Regressforderungen
Auch bei versicherungsrechtlichen Regressforderungen gelten jedoch die gesetzlichen Fristen. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Regressforderungen drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Versicherer Kenntnis von der Forderung erlangt hat. Beispiel: Wenn eine Versicherung im März 2024 eine Regressforderung feststellt, beginnt die Verjährung am 31. Dezember 2024 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2027.
In bestimmten Fällen gelten jedoch abweichende oder verlängerte Fristen. Beispielsweise können Sozialversicherungsträger, wie die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, bis zu 30 Jahre Zeit haben, um Regress gegen einen Verantwortlichen geltend zu machen. Auch bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder Straftaten können Versicherungen über längere Zeiträume Rückforderungen durchsetzen. Gerne prüfen wir hier bei Kuhagen die wichtigsten Fristen bei möglichen Regress-Ansprüchen und ermitteln, ob diese möglicherweise bereits verjährt sind.
Tipp: Sollten durch Vertragsbedingungen oder AGB andere Verjährungsfristen vereinbart worden sein, so sind diese meist unwirksam. Auch diese Klauseln nehmen wir unter die Lupe!
Warum eine Regressforderung häufig unbegründet ist
Doch nicht nur aus Gründen der Verjährung, sondern auch aus materiell-rechtlicher Sicht sind die Regress-Forderungen der Versicherer nur selten haltbar. Häufig fehlt eine klare Beweislage für grobe Fahrlässigkeit oder Obliegenheitsverletzungen, die eine Rückforderung rechtfertigen würde. Zudem setzen manche Versicherer auf pauschale Regressansprüche, ohne die individuelle Schuld des Versicherten ausreichend zu prüfen und in der Forderung mitzuteilen.
Die beste Absicherung entsteht allerdings dadurch, dass Sie Ihre vertraglichen Rechte und Pflichten bereits bei Abschluss der jeweiligen Versicherung genau untersuchen. Schließlich müssen die vereinbarten Obliegenheiten auch vertraglich festgehalten sein. Ein wichtiger Punkt ist bei jedem Versicherer, diesen nach einem Unfall sofort zu informieren und vollständige, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Verzögerte oder falsche Schadenmeldungen führen häufig zu Rückforderungen, die sich dann nur in den wenigsten Fällen ganz vermeiden lassen.
Setzen Sie auf unser Know-how bei Regressansprüchen
Man könnte also meinen, wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten. Hier ist jedoch auf die deutliche Zunahme an Regress-Forderungen zu verweisen, wodurch es die Versicherer gerne auch ohne vorliegendes Verschulden der Mandantschaft versucht. Wir unterstützen Sie aus diesem Grund dabei, im Dschungel der Pflichtverletzungen und Obliegenheiten den vollen Überblick zu behalten. Mit unserer fachkundigen Beratung und rechtlichen Expertise helfen wir Ihnen, unberechtigte Rückforderungen abzuwehren und Ihre Rechte durchzusetzen. Hier bei Kuhagen sind wir Ihr spezialisierter Partner rund um das Verkehrs- und Versicherungsrecht.
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