Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h drohen Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flensburg. Schon ab 26 Km/h zu schnell droht im Wiederholungsfall zusätzlich ein Fahrverbot. Spätestens ab 31 Km/h innerorts bzw. 41 Km/h außerorts droht das Fahrverbot schon beim ersten Verstoß. Dasselbe gilt bei einem Rotlicht-Verstoß mit einer Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde.
Auch bei einem Abstandverstoß kann in vielen Fällen ein Fahrverbot im Raume stehen.
Nicht selten droht ohne Führerschein eine Kündigung seitens des Arbeitgebers, oder die berufliche Existenz steht aus sonstigen Gründen auf dem Spiel.
Wir können für unsere Mandanten ein Fahrverbot in vielen dieser Fälle abwenden.
Vorneweg steht bei uns indes die Klärung, ob mit dem Blitzer, also Ihrer Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsmessung, überhaupt alles in Ordnung war.
In vielen Fällen kommt es zu Messfehlern.
Wir arbeiten mit einem Netzwerk von messtechnischen Sachverständigen Hand-in-Hand und lassen in aller Regel Ihre Messung auch technisch auf Herz und Nieren überprüfen. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten bei Ihrer Messung gekommen sein, finden „unsere“ Sachverständigen bei der Auswertung Ihrer Messdateien nahezu jeden Fehler.
Im besten Falle ist Ihre Messung überhaupt nicht verwertbar, so dass Ihnen weder ein Bußgeld noch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, geschweige denn ein Fahrverbot auferlegt werden können.
Sind Sie rechtsschutzversichert kümmern wir uns für Sie um die Einholung der Deckungszusage.
Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt in der Regel sämtliche Kosten.
Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Eine Rechtsschutzversicherung kann in den meisten Fällen sogar noch für Ihren aktuellen Blitzer rückwirkend abgeschlossen werden.
Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.
Erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle, nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur zwei Wochen.
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