Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst komplexe Rechtsgebiete, in welchen sich die Sachkunde eines Spezialisten schnell in barer Münze für Sie als Mandanten, etwa als Unfallgeschädigter auszahlt.

Sind Sie z.B. geblitzt worden, oder wirft man Ihnen eine Fahrerflucht vor, entscheiden Erfahrung und Fachkunde Ihres Anwaltes nicht selten darüber, ob Sie etwa ein Fahrverbot antreten müssen, Ihnen im Extremfall Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird und Sie strafrechtlich verurteilt oder freigesprochen werden.

Blitzer


Ab einer Überschreitung von 21 km/h drohen Bußgelder und Punkte. Ein Fahrverbot kann drohen, besonders bei Wiederholung oder hohen Geschwindigkeiten. Wir prüfen Messfehler und helfen, Fahrverbote abzuwenden.

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Unfall und Schaden


Nach einem Unfall unterstützt die gegnerische Versicherung oft nur eingeschränkt. Kürzungen und fehlende Ansprüche sind keine Seltenheit. Wir helfen Ihnen, Ihre vollständigen Ansprüche durchzusetzen - kostenfrei bei unverschuldeten Unfällen.

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Fahrerflucht


Fahrerflucht kann ernste Konsequenzen haben - von Geldstrafen bis zum Führerscheinentzug. Wir helfen Ihnen, Missverständnisse zu klären und Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie Angaben gegenüber der Polizei machen.

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Drogen- oder Trunkenheitsfahrt


Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hat schwerwiegende Konsequenzen wie Bußgelder, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen. Wir helfen Ihnen, Vorwürfe abzuwehren, Verfahrensfehler aufzudecken und Sie bestmöglich auf eine MPU vorzubereiten.

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Vertrag und Gewährleistung


Probleme beim Autokauf wie verschwiegene Mängel oder Manipulationen sind keine Seltenheit. Wir setzen Ihre Gewährleistungsansprüche durch – von der Mängelbeseitigung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrags - oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

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Verkehrsverwaltungsrecht


Behördliche Maßnahmen wie Führerscheinentzug oder Nutzungseinschränkungen sind oft anfechtbar. Wir bieten Ihnen rechtlichen Beistand im Verkehrsverwaltungsrecht und prüfen, ob Maßnahmen rechtmäßig sind und welche Schritte möglich sind.

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Kasko-Schadensrecht


Kaskoschäden führen oft zu Streitigkeiten mit der Versicherung, sei es über Schadenshöhe oder Obliegenheitsverletzungen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und prüfen mögliche Kürzungen oder Ablehnungen der Versicherungsleistung.

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Autohaus-Konzept


Unser Autohaus-Konzept optimiert die Auftragsannahme, Schadenabwicklung und Mietwagenabrechnung durch modernste IT. Mit einer innovativen Plattform behalten Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit den Überblick und beschleunigen Reparaturfreigaben effizient.

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F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann brauche ich einen Anwalt im Straf- oder Verkehrsrecht?

    Einen Anwalt im Straf- oder Verkehrsrecht benötigen Sie, wenn Sie mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Vertretung, um Ihre Rechte zu wahren und optimale Ergebnisse zu erzielen. Nicht nur bei drohendem Führerscheinverlust oder dem Vorwurf schwerwiegender Straftaten ist anwaltliche Unterstützung dringend geboten. Ein früher Kontakt kann häufig negative Konsequenzen abwenden oder mindern. Vertrauen Sie daher direkt auf unsere Expertise im Verkehrs- und Strafrecht.

  • Wie kann ich gegen Punkte in Flensburg vorgehen?

    Wenn für Sie Punkte in Flensburg eingetragen wurden, können Sie eventuell Maßnahmen ergreifen, um den Punktestand zu reduzieren. Die Kanzlei Kuhagen berät Sie etwa über die Teilnahme an einem Aufbauseminar, mit dem Sie bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten einen Punkt abbauen können. Dies ist indes nicht immer der Fall. Haben Sie in den letzten fünf Jahren bereits ein solches Seminar absolviert, oder ist der sechste Punkt bereits „im Anflug“, weil Sie gerade gestern geblitzt wurden, gelten Einschränkungen. Sprechen Sie uns gerne zu diesem Thema an.

    Wir prüfen auf Wunsch auch die Rechtmäßigkeit Ihrer Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg.

  • Ich fahre beruflich, kann ich ein Fahrverbot umgehen?

    Für beruflich auf den Führerschein angewiesene Personen gibt es Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu vermeiden. Die Kanzlei Kuhagen kann Ihnen helfen, mit einer Ausnahmeregelung das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Jede Situation ist individuell, und eine gründliche Prüfung der Umstände ist notwendig. Wir setzen uns dafür ein, Ihre berufliche Existenz zu sichern und die bestmögliche Lösung zu finden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und kompetente Vertretung in Verkehrsrechtsfragen.

  • Was mache ich beim Trunkenheitsvorwurf im Verkehr?

    Bei dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren. Dies gilt auch für vermeintliche Fahrten unter Drogeneinfluss oder bei der Überschreitung der neuen Cannabis-Grenzwerte. Machen Sie keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Auch als alkoholisierter Fahrradfahrer drohen ab 1,6 Promille, strafrechtliche Verurteilung und Folgeprobleme für den Erhalt der Fahrerlaubnis. Gerade für alkoholisierte Fahrradfahrer (auch mit dem E-Bike) können mit der richtigen Verteidigungsstrategie, selbst dann, wenn der Vorwurf nicht bestreitbar sein sollte, die Aussichten für eine Einstellung des Verfahrens deutlich erhöht werden. Sprechen Sie uns an!

  • Was sollte ich nach einem Verkehrsunfall beachten?

    Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie die Unfallstelle sichern, wenn nötig Erste Hilfe leisten und möglichst die Polizei hinzuziehen. Die polizeiliche Beweisaufnahme kann wichtig sein, wenn nicht schon anhand der Unfallsituation das Verschulden der Gegenseite völlig unbestreitbar ist.

    Nicht selten, in Schleswig-Holstein grundsätzlich, wenn es um reine Blechschäden geht, nimmt die Polizei den Unfall - selbst wenn diese zum Unfallort kommt - nicht mehr auf.

    Sollten Sie verletzt sein (es reichen hier z.B. leichte Rückenschmerzen aus) teilen Sie diese der Polizei unbedingt mit. In diesen Fällen muss der Unfall von der Polizei aufgenommen werden, da es sich seitens des Unfallverursachers dann um eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung) handelt. Sollte sich die Polizei in einem solchen Fall der Unfallaufnahme verweigern (das wird die Ausnahme sein), teilen Sie mit, dass Sie gegen den Verursacher Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen möchten.

    Dokumentieren Sie den Unfall möglichst gründlich mit vielen Fotos. Tauschen Sie Kontaktdaten mit den Beteiligten aus. Achten Sie bei den Fotos darauf, dass auch die amtlichen Kennzeichen erkennbar sind. Möchte Ihr Unfallgegner unbedingt nicht auf die Polizei warten, machen Sie Ihre Zustimmung ggf. davon abhängig, dass dieser einer kurzen Videoaufnahme zustimmt, in der Ihr Unfallgegner in die Kamera erzählt, wie sich der Unfall ereignet hat.

    Ist die Haftung strittig bzw. trifft Sie ggf. eine Mitschuld an dem Unfall, melden Sie den Unfall unbedingt innerhalb einer Woche auch Ihrer Versicherung. Wenden Sie sich für die Abwicklung des Schadens gerne und jederzeit an die Kanzlei Kuhagen. Wir beantworten Ihre rechtlichen Fragen nach einem Unfall jederzeit zunächst unverbindlich und kostenlos im Rahmen einer telefonischen Erstberatung. Wir übernehmen für Sie die Schadensregulierung gegenüber der Versicherung Ihres Unfallgegners. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt diese übrigens auch regelmäßig die Kosten unserer Tätigkeit.