Vertrag und Gewährleistung

Sie haben ein Fahrzeug gekauft, und Ihnen wurde z. B. ein Unfallschaden verschwiegen, der Tachostand wurde manipuliert oder Fahrzeug hat diverse Ihnen verschwiegene Mängel?

Beim Autokauf sowohl von privat, aber auch vom Händler, kann vieles schiefgehen.

Dies gilt nicht nur beim Gebrauchtwagenkauf. Auch der Neuwagenkauf zieht häufig Probleme nach sich.

Wir kümmern uns versiert für Sie um Ihre Gewährleistungsansprüche und setzen Ihre Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln, eine Minderung des Kaufpreises oder nach Erklärung des Rücktritts die Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages durch.

Für Händler, aber auch den privaten Verkäufer gilt es dagegen nicht selten, zu Unrecht erhobenen Forderungen durch einen qualifizierten Experten, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit rechtlicher Kompetenz und fachlicher Sachkunde entgegenzutreten.

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