Wie Sie sich bei einer Alkoholkontrolle richtig verhalten

Jeder Autofahrer kann unerwartet in eine Polizeikontrolle geraten. Gerade wenn es um Alkohol am Steuer geht, sind die Folgen gravierend. Doch welche Rechte haben Sie in einer solchen Situation? Und wie sollten Sie sich am besten verhalten?

Keine Pflicht zur Mitwirkung

Grundsätzlich gilt: Sie sind nicht verpflichtet, an Ort und Stelle Angaben zu Ihrem Alkoholkonsum zu machen oder freiwillige Tests durchzuführen. Die Polizei benötigt einen dringenden Tatverdacht, um eine Blutprobe anzuordnen. Ohne eine solche Grundlage kann sie keine Zwangsmaßnahmen ergreifen.

Die richtige Antwort auf Fragen der Polizei

Wenn Sie gefragt werden, ob Sie Alkohol getrunken haben, ist die sicherste Antwort: "Nein." Auch auf die Aufforderung, den Beamten anzuhauchen oder in ein Messgerät zu pusten, können und sollten Sie ebenfalls mit "Nein." reagieren. Ihre Mitwirkung ist freiwillig, und jede Form der Kooperation kann eine Grundlage für weitere Maßnahmen liefern.

Wann darf die Polizei eine Blutentnahme anordnen?

Die Polizei darf nur dann eine Blutprobe veranlassen, wenn ein begründeter Tatverdacht besteht. Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn Sie deutlich verwaschen sprechen, sich beim Stehen abstützen müssen oder offensichtliche Gleichgewichtsprobleme haben. Fehlen solche eindeutigen Anzeichen, hat die Polizei keine Handhabe, ohne Ihre Zustimmung eine Blutprobe durchzuführen.

Wenn die Beamten Druck ausüben

Häufig versuchen Polizisten, durch geschickte Fragen eine Aussage oder Zustimmung zu einem Test zu erhalten. Falls Sie gefragt werden, warum Sie nicht pusten wollen, obwohl Sie angeblich nichts getrunken haben, bleibt Ihre beste Antwort: "Weil ich das nicht muss." Sollte die Polizei dennoch mit einer Blutentnahme drohen, können Sie gezielt nachfragen: "Welcher dringende Tatverdacht liegt vor?"

Fazit: Ihr Verhalten kann entscheidend sein

Jede Form der freiwilligen Mitwirkung kann gegen Sie verwendet werden. Daher ist es ratsam, konsequent zu schweigen und Tests zu verweigern. Nur wenn eindeutige Verdachtsmomente bestehen, darf die Polizei eine Blutentnahme anordnen. Wer seine Rechte kennt und sich entsprechend verhält, kann unnötige Konsequenzen vermeiden.

Sollten Sie dennoch in eine schwierige Situation geraten oder rechtlichen Beistand benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Kuhagen mit erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten im Verkehrsrecht gerne zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine individuelle Beratung.

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