Stealthing: Strafbarkeit und rechtliche Konsequenzen

Stealthing, also das heimliche Entfernen oder Beschädigen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs ohne Zustimmung des Partners oder der Partnerin, ist ein schwerwiegender Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung. Der Begriff "Stealthing" stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie "Heimlichkeit" oder "verdecktes Vorgehen". Er beschreibt eine Handlung, bei der eine Person heimlich das Kondom entfernt oder beschädigt, obwohl der Geschlechtsverkehr unter der Voraussetzung der Verwendung dieses Schutzmittels eingegangen wurde. Dieses Verhalten wird in der gesellschaftlichen Debatte zunehmend als eine Form des sexuellen Übergriffs oder Betrugs angesehen. In den letzten Jahren hat Stealthing verstärkt Aufmerksamkeit in der Rechtsprechung und öffentlichen Diskussion erhalten. Doch welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Tätern?

Strafbarkeit von Stealthing

Stealthing wird in Deutschland nicht explizit im Strafgesetzbuch genannt. Dennoch kann das Verhalten nach geltendem Recht strafbar sein. Gerichte haben in der Vergangenheit Stealthing als eine Form des sexuellen Missbrauchs gewertet, insbesondere unter den Tatbeständen:

  • Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB): Wird die Zustimmung zum Geschlechtsverkehr an die Nutzung eines Kondoms geknüpft, kann das heimliche Entfernen des Kondoms eine Täuschung über die Umstände der sexuellen Handlung darstellen. In mehreren Fällen haben Gerichte dies als Vergewaltigung gewertet, da der Geschlechtsverkehr ohne das verhütende Mittel nicht einvernehmlich erfolgte.
  • örperverletzung (§ 223 StGB): Durch das Entfernen des Kondoms erhöht sich das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft oder der Übertragung sexuell übertragbarer Krankheiten. Einige Gerichte haben dies als gefährliche Körperverletzung eingestuft.

Rechtliche Konsequenzen für Beschuldigte

Personen, die einer solchen Tat beschuldigt werden, müssen mit erheblichen strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Je nach Einzelfall und rechtlicher Würdigung drohen Freiheitsstrafen. Die deutsche Rechtsprechung befindet sich noch in der Entwicklung, doch es gibt bereits Urteile, die Stealthing als Vergewaltigung oder Körperverletzung einstufen.

Verteidigungsansätze

Für Beschuldigte stellt sich die Frage, wie sie sich gegen den Vorwurf des Stealthings verteidigen können. Ein effektiver Strafverteidiger wird insbesondere folgende Aspekte prüfen:

  • Beweisbarkeit des Vorwurfs: Oft steht Aussage gegen Aussage. Fehlen objektive Beweise, kann eine Verurteilung erschwert sein.
  • Fehlendes subjektives Tatmerkmal: Entscheidend ist, ob dem Beschuldigten eine vorsätzliche Täuschung nachgewiesen werden kann.
  • Einvernehmlichkeit des Verkehrs: Falls keine klare Absprache zur Kondomnutzung nachweisbar ist, könnte die Strafbarkeit entfallen.

Fazit

Stealthing ist ein umstrittenes Thema in der deutschen Rechtsprechung und wird zunehmend strafrechtlich verfolgt. Beschuldigte sollten frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre Rechte zu wahren und eine effektive Verteidigung aufzubauen.

Als eine auf Sexualdelikte spezialisierte Kanzlei, können wir für Sie eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln und Sie beim Tatvorwurf des Stealthing kompetent beraten und Ihre Rechte vertreten. Kontaktieren Sie uns noch heute - die Kanzlei Kuhagen steht für Sie ein und setzt sich für einen positiven Ausgang Ihres Verfahrens ein.

Zurück zur Übersicht