Diebstahl und Sachbeschädigung

Diebstahl und Sachbeschädigung gehören zu den häufigsten strafrechtlichen Delikten und können, obwohl sie der leichteren Kriminalität zuzuordnen sind, gravierende Folgen haben. Bei einem Diebstahl drohen je nach Wert des entwendeten Gutes Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Bei Sachbeschädigung - also der vorsätzlichen Beschädigung fremden Eigentums - sind ebenfalls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich.

Oft stehen Betroffene vor schwierigen Fragen: Welche Beweise liegen gegen mich vor? Wie lassen sich Vorwürfe entkräften? Eine erfahrene anwaltliche Vertretung hilft, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Strafminderungen zu erzielen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Strafrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und unberechtigte nicht sicher beweisbare Anschuldigungen abzuwehren.

Zurück zur Übersicht