Verkehrsunfall im Ausland? Darauf kommt es an!

Europaweit passieren in Deutschland die wenigsten Unfälle. Sichere Straßen, häufige Kontrollen und eine gute Fahrausbildung tragen dazu bei. In anderen Ländern gibt es hingegen deutlich mehr Total- und Personenschäden. So werden häufig auch deutsche Touristen im Ausland in Unfälle verwickelt und müssen sich um eine gute Lösung bemühen. Schließlich sind die Regeln in jedem Land anders und die Tatsache, in einen Unfall verwickelt zu sein, mag hier erstmal überfordern. Doch was sollten Sie tun, wenn Sie in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt sind? Unser Blog klärt Sie zu allen Details auf.

Die Herausforderungen bei einem Auslandsunfall

Sowohl die Rechtslage als auch die Haftung erfolgen im Ausland meist nach anderen Maßstäben. Da kann es für deutsche Autofahrer schwierig sein, die Schuldfrage immer an Ort und Stelle zu erkennen. Auch die Versicherungspflichten und Entschädigungsleistungen können dabei variieren. Informieren Sie bei einem Unfall - vor allem aufgrund vorhandener Sprachbarrieren - am besten immer die Polizei und lassen Sie die Schäden dokumentieren. Sonst bleiben Sie auf Ihren Kosten womöglich ganz sitzen.

Während eine abgeschlossene Vollkasko-Versicherung bei Schäden im Ausland zwar unabhängig von Ihrem Verschulden bezahlt, führt eine solche Regulierung meist zur Hochstufung. Die Folge sind Mehrausgaben von teilweise mehreren hundert Euro pro Monat für Ihren Versicherungsschutz. Bei einem Verkehrsunfall im Ausland empfehlen wir daher, die Schuldfrage möglichst direkt vor Ort unter Hinzuziehung der Polizei klären zu lassen.

Welche Dokumente benötigen Sie beim Unfall?

Neben klassischen Dokumenten wie Führerschein und Fahrzeugschein sollten Sie zudem über eine „Grüne Karte“ verfügen. Diese ist zwar nicht mehr in allen Ländern erforderlich, wird jedoch kostenlos von Ihrer Versicherung ausgestellt und kann die Abwicklung im Ausland vereinfachen. Neben Ihrem eigenen Nachweis kommt es natürlich auch auf die Daten und Angaben des Unfallgegners an. Hierzu benötigen Sie Name und Anschrift, aber auch Kennzeichen, Versicherung und ebenfalls die grüne Karte.

Tipp: Häufig geben Unfallgegner ihre Schuld an Ort und Stelle zu. Verlassen Sie sich nicht blind auf solche Zusagen, sondern rufen Sie insbesondere bei großen Schäden die Polizei und lassen Sie den Unfall aufnehmen.

Weiterer Tipp: Wenn der Gegner die Schuld an Ort und Stelle zuzugeben bereit ist, bitten Sie diesen dies kurz im Rahmen einer schlanken mit Ihrem Handy gefertigten Videoaufnahme zu wiederholen. Haben Sie eine solche Erklärung mit den Fahrzeugen und den Fahrer erkennbar auf Video, kann dies noch wertvoller sein als eine polizeiliche Aufnahme.

Das geltende Recht bei Unfällen im Ausland

Eine ebenfalls häufig irrige Annahme liegt darin, dass auch bei einem Unfall im Ausland deutsches Recht gelten kann. Dies ist im Ausland allerdings nur dann der Fall, wenn beide Unfallbeteiligten Deutsche sind. Genau wie bei einem Unfall in Deutschland sollten Sie daher auch im Ausland einen Anwalt kontaktieren. Unsere Anwälte können Sie auch bei einem Unfall im EU-Ausland in Deutschland vertreten. Aufgrund bestehender internationaler Abkommen hat jede Versicherung eines im EU-Ausland zugelassenen Fahrzeugs einen Regulierungsbeauftragten auch in Deutschland (sowie den anderen EU-Ländern), bei dem wir Ihre Ansprüche für Sie in Deutschland auf Deutsch anmelden können. Auch ein Prozess kann aufgrund internationaler Abkommen im Streitfall auch in Deutschland geführt werden.

Diese Schritte sollten Sie umgehend befolgen

Sollten Sie selbst in einen Auslandsunfall verwickelt sein, so gelten grundsätzlich die gleichen Aspekte wie bei uns in Deutschland. Auch wenn die Situation zunächst ärgerlich erscheinen mag, machen Sie mit einer ruhigen und strukturierten Herangehensweise sicher nichts falsch. Die folgenden Schritte erleichtern die Unfallaufnahme vor Ort und ermöglichen Ihnen später eine reibungslose Regulierung:

  • Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie erste Hilfe: Stellen Sie sicher, dass Sie und andere Unfallbeteiligte in Sicherheit sind. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, stellen Sie ein Warndreieck auf und ziehen Sie eine Warnweste an, wenn dies im Land vorgeschrieben ist. Erste Hilfe sollte geleistet werden, falls Verletzte vor Ort sind, bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Rufen Sie die Polizei und dokumentieren Sie den Unfall: In vielen Ländern ist es Pflicht, die Polizei zu rufen, besonders bei Unfällen mit Personenschaden. Auch bei kleineren Schäden kann es hilfreich sein, einen Polizeibericht zu haben. Notieren Sie die Namen und Adressen aller Beteiligten und machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen (mit dem Nummernschild sichtbar, allen Schäden sowie dem Ausweis und den Fahrzeugpapieren).
  • Austausch von Versicherungsinformationen: Bitten Sie alle Unfallbeteiligten um ihre Versicherungsdaten und geben Sie Ihre ebenfalls weiter. Notieren Sie sich auch die Fahrzeugnummern und gegebenenfalls die Kontaktdaten von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Diese Informationen sind bei der Schadensregulierung oft entscheidend.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung: Melden Sie den Unfall schnellstmöglich Ihrer eigenen Versicherung. Manche Versicherungen verlangen eine sofortige Meldung, insbesondere bei Auslandsunfällen. Diese können Ihnen auch weiterhelfen, etwa durch Kontaktaufnahme mit der Auslandspartner-Versicherung oder durch die Anwaltsempfehlung im jeweiligen Land.
  • Verwenden Sie das Europäische Unfallprotokoll: Wenn Sie sich innerhalb der EU befinden, kann das Europäische Unfallprotokoll als standardisiertes Dokument für die Unfallaufnahme verwendet werden. Es ist in mehreren Sprachen verfügbar und erleichtert den Prozess, indem es die notwendigen Informationen übersichtlich erfasst. Füllen Sie es gemeinsam mit den anderen Beteiligten aus und unterschreiben Sie es beide - ohne die Schuld anzuerkennen.

So läuft die Unfallregulierung im Ausland ab

Der Ablauf der Regulierung selbst erfolgt grundsätzlich ähnlich der Abwicklung eines Inlandsschadens. Die Abwicklung eines Auslandsunfalls benötigt allerdings regelmäßig auf Versicherungsseite deutlich mehr Zeit.

Gerne unterstützen wir Sie im Fall Ihrer Unfallregulierung. Zu beachten ist aber, dass es von Land zu Land unterschiedliche Ansprüche gibt. Nicht alles, was in Deutschland selbstverständlich ist, etwa die Übernahme von Sachverständigengebühren oder eine Nutzungsausfallentschädigung, ist auch nach dem anwendbaren ausländischen Recht Ihres Unfallortes anerkannt. Auch die Übernahme der Anwaltskosten für einen Geschädigten ist nicht in allen Ländern der EU selbstverständlich. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung hält Sie insoweit von Kosten im Fall des Falles frei.

Weiterführende Vorwürfe aus dem Ausland?

Nicht nur Unfälle können im Ausland problematisch werden. Immer häufiger folgt Ihnen ein paar Wochen nach Ihrer Rückreise unliebsame Post aus Ihrem Urlaubsort. Viele Deutsche vergessen eine kostenpflichtige Anmeldung in lokalen Umweltzonen, parken falsch oder halten sich nicht an die häufig schwer zu erkennenden Tempolimits. Viele der lokalen Regelverstöße aus Spanien, Italien, der Schweiz und anderen Urlaubsregionen sind deutschen Autofahrern beim Verstoß überhaupt nicht bekannt.

Auch in solchen Fällen gilt natürlich, dass Sie nicht blind bezahlen sollten. Gerne prüfen wir Ihre Post aus dem Ausland und geben Ihnen die passende Rechtsempfehlung. Während die Verstöße in vielen Fällen zwar begangen wurden, häuft sich auch unberechtigte Post, die Sie getrost ignorieren bzw. der Sie entgegentreten können. Kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall gerne persönlich, damit wir Sie direkt unterstützen können.

Erfahren Sie jetzt mehr zur optimalen Unfallabwicklung!

Nichts ist ärgerlicher als ein Unfall im Ausland. Lassen Sie sich aus diesem Grund nicht zusätzlich durch den Unfallbeteiligten unter Druck setzen und bestehen Sie auf das Hinzuziehen der Polizei.

Sprechen Sie uns (spätestens) nach Ihren Auslandsaufenthalt wegen der Unfallabwicklung jederzeit an.

Bis dahin wünschen wir Ihnen eine sichere Fahrt - und natürlich stets einen möglichst unfallfreien Urlaub!

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