8 Punkte in Flensburg - was geschieht danach?

Waren es vor 2014 noch 18 Punkte bis zum Verlust des Führerscheins, haben notorische Schnellfahrer und Drängler dieses Ziel heute bereits mit acht Punkten erreicht. Doch Spaß beiseite. Immer mehr Städte und Kommunen nutzen die klammen Kassen als Argument für eine verstärkte Verkehrsüberwachung und blitzen immer häufiger. Hinzu kommt, dass seit 2021 auch für Parkverstöße Punkte in Flensburg möglich sind. Dies alles führt dazu, dass 8 Punkte selbst für Normalfahrer nicht mehr unerreichbar sind. Doch was genau passiert bei 8 Punkten?

Für diese Vergehen drohen Punkte in Flensburg

Das Punktesystem in Flensburg dient vor allem dazu, Verkehrsverstöße zu erfassen und Wiederholungstäter frühzeitig zu identifizieren. Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, kann je nach Schwere des Vergehens ein bis drei Punkte im Fahreignungsregister erhalten. Während leichte Ordnungswidrigkeiten meist nur mit einem Bußgeld geahndet werden, führen schwere Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Alkohol am Steuer schnell zu einer Eintragung ins Register sowie zu einem Fahrverbot.

Die Höhe der Punkte richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Ein einfacher Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h über dem Limit bringt einen Punkt, während das Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung oder wenn die Ampel schon mehr als eine Sekunde rot war mit zwei Punkten geahndet wird. Besonders schwerwiegende Verstöße, wie Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht, führen zu drei Punkten und oft auch zum Führerscheinentzug. Für eine klassische Ordnungswidrigkeit im Verkehr kommt es allerdings maximal zu zwei Punkten, während die Bußgelder stark variieren.

Tipp: Mit der Punktereform aus dem Jahr 2014 wurde natürlich auch die Höhe der Punkte für die jeweiligen Verstöße angepasst. So sind drei Punkte das Maximum im Falle eines Verstoßes.

Auch vor den 8 Punkten drohen Konsequenzen

Viele Autofahrer glauben, dass erst mit acht Punkten in Flensburg der Führerschein entzogen wird - doch schon vorab greifen Maßnahmen. Ab vier Punkten erhält der Fahrer eine Ermahnung, die ihn auf die drohenden Folgen weiterer Verstöße hinweist, verbunden mit der Empfehlung, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um einen Punkt abzubauen. Erreicht man sechs Punkte, folgt eine Verwarnung. Diese Möglichkeit einen Punkt abzubauen, besteht nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Zudem kann ein Punkt nur dann abgebaut werden, wenn zuvor noch nicht mehr als fünf Punkte erreicht wurden. Maßgeblich ist hier nicht der Zeitpunkt der Eintragung, sondern der Tattag. Hat man bereits fünf Punkte (die im Zweifel erst in vielen Monaten eingetragen werden), wird heute geblitzt, dann ist es bereits zu spät, wenn man morgen mit dem Punkteabbauseminar beginnt.

Spätestens ab sechs oder sieben Punkten sollte man sein Fahrverhalten überdenken, denn bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhindert, dass der Führerschein einfach neu beantragt werden kann. Nahezu ausnahmslos ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, um bestehende Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Erst nach Bestehen der MPU wird dann die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Wie lange ist der Führerschein bei 8 Punkten weg?

Wer in Flensburg acht Punkte erreicht, verliert automatisch die Fahrerlaubnis. Dabei wird der Führerschein nicht nur für kurze Zeit entzogen, sondern es gilt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, bevor eine Wiedererteilung erfolgen kann. Diese Zeit dient dazu, das Fehlverhalten zu überdenken und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Fahreignung zu ergreifen. Der Antrag auf Neuerteilung sollte aber schon früher, etwa nach drei Monaten gestellt werden, um im Hinblick auf Bearbeitungszeiten der Führerscheinstelle und das erforderliche Bestehen der MPU bestenfalls möglichst direkt nach Ablauf der sechs Monate den Führerschein wieder in den Händen halten zu können.

In diesen Fällen ist sogar eine MPU denkbar

Bis zum achten Punkt kommt es im Regelfall zu mehreren Verstößen innerhalb kürzester Zeit. Hierdurch hat man selbst die allgemeine Fahreignung in Frage gestellt. Der gesetzlich normierte Regelfall (§ 4 Abs. 10 StVG) ist in der Konsequenz die Anordnung der Beibringung einer bestandenen MPU. Bei dieser müssen Sie nachweisen, aus Ihren Fehlern gelernt zu haben. Fast zwei Drittel der Teilnehmer, die sich nicht durch fachkundige Begleitung auf die Prüfung haben vorbereiten lassen, bestehen die MPU beim Erstversuch nicht. Die Erfolgsquote bei einer fachkundig begleiteten Vorbereitung liegt dagegen bei 70% bis 80%.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird aber nicht nur bei Erreichen von acht Punkten in Flensburg angeordnet, sondern auch in anderen Situationen, die Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen. Ein häufiger Grund ist das Führen eines Fahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr. Auch wiederholte Fahrten unter Alkoholeinfluss können zur Anordnung einer MPU führen.

Sollte Ihnen der Führerschein bereits während Ihrer Probezeit entzogen worden sein, erhalten Sie diesen regelmäßig mit einer Restprobezeit neu erteilt. Begehen Sie während dieser Restprobezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung (z.B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 21 km/h, Vorfahrtverletzung) wird bereits beim ersten Vorfall eine erneute MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 5 StVG).

Tipp: Das mehrfache Bestehen einer MPU ist sehr schwierig, aber nicht unmöglich. Besonders bei einer MPU aufgrund desselben Verstoßes erwarten Sie jedoch erhöhte Anforderungen.

So lassen sich Punkte rechtzeitig abbauen

Wer bereits Punkte in Flensburg gesammelt hat, sollte frühzeitig handeln, um Konsequenzen wie Fahrverbote oder den Führerscheinentzug zu vermeiden. Eine Möglichkeit bietet die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES). Damit kann ein Punkt abgebaut werden, wenn der Punktestand nicht mehr als fünf Punkte beträgt. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren und beschränkt sich zudem nur auf einen Punkt. Darüber hinaus ist ein Punkteabbau nur im Rahmen ihres zeitlichen Verfallens denkbar.

Mit diesen Fristen verfallen Punkte in Flensburg

Vor der Punktereform aus dem Jahr 2014 begann die Frist für das Verfallen von Punkten erneut, wenn in diesem Zeitraum neue Verstöße hinzukamen. Dies ist seitdem aber Geschichte. Jedes Verfahren wird in sich geschlossen betrachtet, wodurch besonders die Punkte aus geringfügigen Bußgeldverfahren das Punktekonto nicht zu lange belasten. Die folgenden Grenzen gelten dabei für erteilte Punkte in Flensburg und ermöglichen nach Ablauf der Zeit wieder eine weiße Weste:

  • 1 Punkt (leichte Verstöße, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h) → Tilgung nach 2,5 Jahren
  • 2 Punkte (schwerwiegendere Verstöße, z. B. Rotlichtverstoß mit Gefährdung) → Tilgung nach 5 Jahren
  • 3 Punkte (besonders schwere Verstöße, z. B. Trunkenheit am Steuer) → Tilgung nach 10 Jahren
  • Die drei Punkte-Verstöße führen häufig zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Nach einer Neuerteilung wird das Punktekonto immer auf null gesetzt. Die Punkte zählen dann nicht mehr, auch wenn die zweieinhalb bzw. fünf bzw. zehn Jahre ab Eintragung des Verstoßes in Flensburg noch nicht abgelaufen sind. Die Eintragungen bleiben aber trotzdem bestehen. Die Führerscheinstellen wissen mithin um die Historie ihres „Kunden“ und können ggf. schon frühzeitig bei neuen Zuwiderhandlungen Maßnahmen ergreifen.

Ebenfalls ausschlaggebend sind vergangene Bußgeldverfahren auch für die Bemessung der Höhe Ihres Bußgeldes.

Überschreiten Sie zum Beispiel die Geschwindigkeit mehrfach in kurzer Zeit, so ist eine maßvolle Erhöhung des Bußgeldes bereits ab dem zweiten Vergehen möglich. Theoretisch kann dies bis zu einer Verdopplung gehen. Dies gilt für fast alle Verstöße. Wer also mehr als einmal mit dem Handy am Ohr erwischt wird, kann ebenfalls bei der zweiten Tat härter bestraft werden.

Wichtig: Gegen Punkte vorgehen lohnt sich!

Bereits ein einzelner Punkt in Flensburg kann sich nachhaltig auf den Umgang mit Ihrer Person im Straßenverkehr auswirken. Wird bei einem Fahrer mit weißer Weste bei kleinen Verstößen mit Glück auch einmal eine mündliche Verwarnung ausgesprochen, hat der Fahrer mit Punkten in Flensburg häufig nicht so gute Karten. Um einer solchen Benachteiligung im Straßenverkehr effektiv vorzubeugen, sollten Sie Ihre Bußgeldverfahren immer juristisch überprüfen lassen, wenn ein Punkteeintrag droht.

Messfehler beim Blitzen, ein ungeeichtes Messgerät, fehlerhafte Schulungen der Beamten oder einfach prozessuale Fehler im Bescheid können eine Einstellung des Verfahrens herbeiführen. Unsere Empfehlung ist daher, bereits ab dem ersten drohenden Punkt aktiv zu werden. Auf diese Weise vermeiden Sie bestmöglich, dass Sie der Grenze von 8 Punkten immer näherkommen oder in Zukunft sogar länger auf den Führerschein verzichten müssten. Gerne nehmen wir drohende Bußgeldbescheide genauer für Sie unter die Lupe und vermeiden einen Punkteeintrag wegen nicht haltbarerer Vorwürfe.

Ihre anwaltliche Begleitung für Bußgeldverfahren

Acht Punkte in Flensburg sind heute deutlich schneller als vor der Punktereform im Jahr 2014 erreicht und auch für den Normalfahrer aufgrund der engmaschigeren Kontrollen erreichbar. Bei einer Frist von fünf Jahren bis zum Verfall grober Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Sie sich nach ersten Eintragungen schnell nicht mehr viel erlauben. Gemeinsam mit unserer Anwaltskanzlei Kuhagen bewahren wir Sie bestenfalls möglichst frühzeitig vor den negativen Folgen eines punktereichen Kontos in Flensburg und überprüfen jeden Fall für Sie im Detail. Damit schützen wir Sie im Zweifel auch vor einem ggf. drohenden Führerscheinverlust!

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