Fahrerflucht - Strafrechtliche Konsequenzen und Ihre Rechte im Verkehrsrecht
Fahrerflucht, auch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bekannt, gehört zu den häufigsten Verkehrsdelikten in Deutschland und kann gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Gerade bei Unfällen mit Personen- oder Sachschäden wird die Fahrerflucht als schwerwiegender Verstoß gewertet, der strafrechtliche sowie verkehrsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen und warum anwaltliche Unterstützung von einem Experten für Verkehrsrecht wichtig ist.
Was ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht bezeichnet den Fall, in dem ein Unfallbeteiligter die Unfallstelle verlässt, ohne den erforderlichen Austausch von Informationen zu gewährleisten. Laut § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hierzu zählt unter anderem das Verlassen des Unfallortes ohne die Angabe von Namen und Kontaktinformationen sowie die Dokumentation des Unfallhergangs. Dies kann für Geschädigte und Unfallverursacher schwerwiegende Konsequenzen haben, insbesondere wenn die Unfallursache nicht eindeutig geklärt ist.
Die Konsequenzen von Fahrerflucht
Die Strafen für Fahrerflucht variieren und sind abhängig von der Schwere des Unfalls und den individuellen Umständen. Grundsätzlich drohen:
- Punkte in Flensburg: Schon bei kleinen Unfällen führt Fahrerflucht zu Einträgen im Fahreignungsregister.
- Eintragung im Bundeszentralregister für Straftaten und ggf. auch im Führungszeugnis
- Geldstrafe: In der Regel wird eine Geldstrafe verhängt, die je nach Schadenshöhe und Einkommen unterschiedlich hoch ausfällt.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Bei schwerwiegenden Verstößen (ein schwerwiegender Verstoß kann schon ab einer Schadenhöhe ab € 1.800,- oder dem Vorliegen von Personenschäden angenommen werden) ist im Fall einer Verurteilung die gesetzliche Regelfolge, dass der Führerschein entzogen wird. In diesen Fällen wird zudem eine Sperrfrist für die Neuerteilung durch das Gericht angeordnet. Es droht hier ein Zeitraum ohne Führerschein von rund einem Jahr.
- Freiheitsstrafe: In schwerwiegenden Fällen - insbesondere bei Personenschäden - drohen sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren.
Der Versicherungsschutz bei Fahrerflucht
Neben strafrechtlichen Konsequenzen hat Fahrerflucht auch versicherungsrechtliche Folgen. Im Regelfall verliert der Unfallverursacher den Schutz der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung die Zahlung verweigern oder Regressforderungen gegen den Versicherten stellen kann. Auch die Kaskoversicherung verweigert in solchen Fällen oftmals den Schadenersatz. Die finanziellen Folgen können somit erheblich sein, und die Kosten für den entstandenen Schaden müssen oft selbst getragen werden.
Unterschiede bei Fahrerflucht in verschiedenen Unfallsituationen
Nicht jede Fahrerflucht wird gleich behandelt. Es gibt Unterschiede zwischen Unfällen mit Personenschäden, schweren Sachschäden und Bagatellunfällen.
Die Fahrerflucht mit Personenschäden wird als besonders schwerwiegendes Delikt angesehen und führt in der Regel zu einer härteren Bestrafung. Auch bei reinen Sachschäden, etwa dem Anfahren eines geparkten Fahrzeugs (ein Unfall im sogenannten ruhenden Verkehr), wird das Verlassen der Unfallstelle strafrechtlich verfolgt.
Auch bei (scheinbar) kleinen Schäden wie leichten Kratzern muss der Unfallverursacher seine Kontaktdaten hinterlassen, eine angemessene Wartezeit einhalten, und notfalls die Polizei hinzuziehen. Auch bei vermeintlich kleinen Schäden (man sieht nur einige Kratzer) sind € 1.800,- schnell erreicht. Die Grenze für einen Bagatellunfall liegt mit rund € 50,- sehr niedrig. Jeder Schaden darüber kann eine strafrechtliche Verurteilung nach sich ziehen.
Missverständnisse und rechtliche Stolperfallen
Auch wer versehentlich oder aus Unsicherheit eine Unfallstelle verlässt, kann sich strafbar machen. Oft fühlen sich Unfallverursacher überfordert und sind sich unsicher, wie sie sich richtig verhalten sollen. Es reicht bereits ein minimaler Sachschaden, um den Straftatbestand der Fahrerflucht zu erfüllen. Auch Unwissenheit oder Stress am Unfallort gelten nicht als Entschuldigung, und eine nachträgliche Meldung bei der Polizei bewahrt in vielen Fällen nicht vor einer Strafe. Auch der bekannte Zettel hinter dem Scheibenwischer an der Windschutzscheibe schützt nicht vor einer Bestrafung.
Anwaltliche Unterstützung bei Fahrerflucht
Eine Fahrerflucht kann komplexe rechtliche und versicherungsrechtliche Fragen aufwerfen, die ohne anwaltliche Hilfe schwer zu durchschauen sind. Die Kanzlei Kuhagen, Ihre spezialisierten Anwälte für Verkehrsrecht, bietet umfassende Unterstützung und Beratung durch unsere Fachanwälte, um Ihre Rechte zu wahren. Mit Erfahrung und Expertise helfen wir Ihnen dabei, mögliche Missverständnisse aufzuklären und unnötige Strafen zu vermeiden. Besonders bei Fahrerflucht ist es ratsam, keine Angaben gegenüber der Polizei zu machen, bevor Sie nicht mit einem erfahrenen Anwalt gesprochen haben. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die rechtliche Lage zu klären und die richtigen Schritte einzuleiten, um eine optimale Verteidigung aufzubauen.
Warum die Kanzlei Kuhagen die richtige Wahl ist
Mit langjähriger Erfahrung und tiefem Fachwissen im Bereich Verkehrsrecht bietet Ihnen die Kanzlei Kuhagen eine zuverlässige und kompetente Rechtsvertretung. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte kennen die Besonderheiten des Verkehrsrechts und sind spezialisiert auf Fälle von Fahrerflucht. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten - von der ersten Beratung bis zur umfassenden Verteidigung.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mit unserer Hilfe eine strafrechtliche Verurteilung im besten Fall zu vermeiden oder, wenn eine Bestrafung nicht zu vermeiden sein sollte, das Strafmaß im unteren Bereich zu halten. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
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30.12.2024
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert Geldstrafen, Punkte in Flensburg und sogar den Verlust des Versicherungsschutzes. In schweren Fällen drohen Führungszeugniseinträge oder Freiheitsstrafen. Wichtig ist, den Unfall zu melden und rechtliche Hilfe frühzeitig einzuholen. Die Kanzlei Kuhagen unterstützt sowohl Unfallverursacher als auch -opfer kompetent bei der Wahrung ihrer Rechte.