Alkohol am Steuer - ab wann es teuer und gefährlich wird!

Ein Glas Wein zum Abendessen oder ein Bier in geselliger Runde - was harmlos beginnt, kann schnell gefährliche Folgen haben, wenn man danach ins Auto steigt. Alkohol am Steuer gehört zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr und kann nicht nur teure Bußgelder, sondern auch Fahrverbote oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen. Doch ab wann gilt man eigentlich als fahruntüchtig? Und wie hoch sind die Strafen wirklich? In diesem Artikel erfahren Sie, ab welchen Promillegrenzen es kritisch wird, welche juristischen Folgen drohen und wie wir Sie dabei entlasten!

Die gängigen Risiken und Gefahren durch Alkohol

Bereits bei geringem und einmaligem Alkoholkonsum können wichtige körperliche und mentale Fähigkeiten eingeschränkt werden. Alkohol wirkt direkt auf das zentrale Nervensystem und beeinträchtigt das Urteilsvermögen, die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Koordination. Dies führt dazu, dass selbst alltägliche Aufgaben schwerer fallen. Die Risikobereitschaft steigt, während die Fähigkeit, Gefahren richtig einzuschätzen, deutlich sinkt. Gleichzeitig steigt das eigene Leistungsgefühl.

Grundsätzlich gilt: maximal 0,5 Promille sind zulässig!

Diese oft zitierte Regel besagt, dass ein Alkoholpegel von bis zu 0,5 Promille noch im legalen Rahmen liegt - zumindest für viele Autofahrer. Allerdings bedeutet das nicht, dass 0,5 Promille sicher oder ungefährlich sind. Bereits ab 0,3 Promille beginnt der Alkohol, das Reaktionsvermögen und die Koordination zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund beginnt bei dieser Schwelle auch die Grenze für eine mögliche Strafbarkeit, weshalb der Alkohol bei einer Unfallbeteiligung stets Beachtung findet.

Wer dennoch sicher am Straßenverkehr teilnehmen möchte, darf dies mit bis zu 0,5 Promille tun. Ein Problem ergibt sich jedoch häufig daraus, dass Verkehrsteilnehmer ihren Alkoholspiegel selbst nicht einschätzen und ohne ein Messgerät auch kaum überprüfen können. Gleichzeitig hängt der Pegel von Körpergröße, Gewicht und individuellen Eigenschaften ab, was die Einschätzung zusätzlich erschwert.

Besondere Grenzen für Fahranfänger

Für Fahranfänger gelten in Deutschland besonders strenge Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer geht. Während die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 liegt, dürfen Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren grundsätzlich keinen Alkohol konsumieren, bevor sie sich hinters Steuer setzen. Hier gilt die 0,0-Promille-Grenze, was bedeutet, dass bereits der kleinste Alkoholkonsum zu einem Verstoß führt. Sollte der Führerschein erst mit höherem Alter gemacht werden, erstreckt sich das vollständige Alkoholverbot auch auf die zweijährige Probezeit - in diesem Abschnitt gelten nur 0,0.

Ab wann machen sich Fahrzeugführer strafbar?

Bei einem Alkoholverstoß am Steuer wird zwischen mehreren Grenzen unterschieden. Während auf den Fahranfänger bereits bei mehr als 0,0 Promille ein Bußgeld sowie ein Aufbauseminar zukommt, plus eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, entstehen für normale Verkehrsteilnehmer erst ab einer Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze Konsequenzen. In diesen Fällen handelt es sich jedoch nur um eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille droht ein Strafverfahren mit sofortigem Entzug der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins, der in vielen Fällen nur über eine MPU wieder zurückerlangt werden kann. Achtung: Bei alkoholbedingten Fahrfehlern kann eine Strafbarkeit bereits ab 0,3 Promille vorliegen.

  • Mehr als 0,0 Promille in der Probezeit oder unter 21 Jahren: 250 Euro + 1 Punkt
  • Mehr als 0,3 Promille (bei Fahrauffälligkeiten): Strafverfahren + 3 Punkte + Führerscheinentzug
  • Erstmalig mehr als 0,5 Promille: 500 Euro + 2 Punkte + Fahrverbot für einen Monat
  • Zum zweiten Mal mehr als 0,5 Promille: 1.000 Euro + 2 Punkte + Fahrverbot für drei Monate
  • Zum dritten Mal mehr als 0,5 Promille: 1.000 Euro + 2 Punkte + Fahrverbot für drei Monate
  • Mehr als 1,1 Promille: Strafverfahren + 3 Punkte + Führerscheinentzug

Andere Grenzwerte für Fahrten mit dem Fahrrad

Auch für Fahrradfahrer gelten klare Promillegrenzen im Straßenverkehr. Anders als bei Autofahrern liegt die absolute Grenze für eine Straftat bei Fahrradfahrern bei 1,6 Promille. Wer mit diesem oder einem höheren Wert unterwegs ist, gilt als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar, auch wenn keine gefährliche Situation entstanden ist. Bei einem Promillewert zwischen 0,3 und 1,6 kann es ebenfalls strafbar sein, wenn der Radfahrer durch sein Verhalten den Verkehr gefährdet. Bei Verstößen drohen nicht nur Geldstrafen, sondern es kann auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) angeordnet werden.

Besitzt der betroffene Radfahrer einen Führerschein, wird dieser bzw. die Fahrerlaubnis entzogen, wenn das angeordnete medizinisch-psychologische Gutachten nicht absolviert oder nicht bestanden wird.

Welche Grenzwerte gelten bei unseren Nachbarn?

Sowohl die Bestrafung als auch die Alkoholgrenzen können im Ausland komplett anders ausfallen als bei uns in Deutschland. Auch wenn die Grenze von 0,5 Promille mittlerweile weit verbreitet ist, sollten Sie sich im Vorhinein genauer über die jeweils günstigen Grenzwerte informieren. So kommt es in einigen Staaten zwar zu geringeren Strafen, in anderen Ländern kann ein Alkoholverstoß jedoch noch viel teurer werden als in Deutschland. Folgend ein paar Eindrücke zum Alkohol aus anderen Ländern:

  • Belgien: Grenze von 0,5 Promille - Bußgelder starten ab 180 Euro
  • Dänemark: Grenze von 0,5 Promille - Bußgelder bis zu ein Monatsbruttogehalt
  • Frankreich: Grenze von 0,5 Promille - Bußgelder starten ab 135 Euro
  • Großbritannien: Grenze von 0,8 Promille - Bußgelder unbegrenzt
  • Italien: Grenze von 0,5 Promille - Bußgelder starten ab 545 Euro
  • Niederlande: Grenze von 0,5 Promille - Bußgelder starten ab 300 Euro
  • Österreich: Grenze von 0,5 Promille - Bußgelder starten ab 300 Euro
  • Schweiz: Grenze von 0,5 Promille - Bußgelder starten ab 600 Euro
  • Polen: Grenze von 0,2 Promille - Bußgelder starten ab 540 Euro
  • Tschechien: Grenze von 0,0 Promille - Bußgelder starten ab 110 Euro

Unsere Tipps für eine sichere Fahrt ohne Alkoholrisiko

Eine sichere Fahrt beginnt mit guter Planung. Wenn Sie im Voraus wissen, dass Sie Alkohol konsumieren werden, sollten Sie alternative Transportmöglichkeiten in Betracht ziehen. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, bestellen Sie ein Taxi oder organisieren Sie eine Mitfahrgelegenheit mit einer nüchternen Person. Auch der Fahrerwechsel innerhalb einer Gruppe ist eine gute Möglichkeit, um sicherzustellen, dass immer jemand ohne Alkoholeinfluss fährt und dass die Heimfahrt sicher ist.

Neben der Planung gibt es auch praktische Tipps für unterwegs. Alkoholfreie Alternativen wie alkoholfreies Bier oder Cocktails sind eine gute Möglichkeit, gesellig zu bleiben, ohne Ihr Fahrvermögen zu beeinträchtigen. Sollten Sie dennoch Alkohol konsumiert haben, ist es ratsam, ausreichend lange Pausen einzulegen, um den Promillewert wieder sinken zu lassen. Hier können Apps zur groben Schätzung des Blutalkoholspiegels helfen, aber sie sollten nicht als alleinige Entscheidungshilfe dienen. Geben Sie Ihrem Körper ausreichend Zeit, den Alkohol abzubauen, bevor Sie sich ans Steuer setzen.

Ihr zuverlässiger Partner für Straf- und Verkehrsrecht!

Alkohol am Steuer ist nie eine gute Idee. Dennoch gibt es unterschiedliche Grenzen in Deutschland, nach denen eine Bestrafung stattfindet. Sollte Ihnen eine Fahrt unter Alkoholeinfluss vorgeworfen werden, benötigen Sie anwaltliche Expertise. Gerne begleiten wir Sie mit der Kanzlei Kuhagen bei allen erdenklichen Vorwürfen und setzen uns für Ihre Rechte ein. Nehmen Sie hierzu am besten direkt Kontakt zu uns auf, damit wir wichtige Fristen und Termine in Ihrem Sinne berücksichtigen können.

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