Kinderpornografie: Straftatbestände, Strafrahmen und Verteidigungsstrategien
Der Vorwurf der Kinderpornografie ist ein schwerwiegender strafrechtlicher Vorwurf, der mit erheblichen gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen verbunden ist. Betroffene stehen häufig vor massiven Reputationsschäden und gravierenden strafrechtlichen Sanktionen. 2024 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder reformiert, wodurch sich insbesondere der Strafrahmen und die Strafuntergrenzen angepasst haben. In diesem Beitrag werden die einzelnen Begehungsformen der Straftat, die entsprechenden aktuellen Strafrahmen sowie mögliche Verteidigungsstrategien detailliert erläutert.
Begehungsformen und Strafrahmen nach § 184b StGB
Der Straftatbestand der Kinderpornografie ist in § 184b Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Reform von 2024 hat insbesondere die Strafuntergrenzen in bestimmten Fällen reduziert und klarere Abstufungen für unterschiedliche Tatbestände geschaffen. Es lassen sich verschiedene Begehungsweisen unterscheiden:
- Herstellung von Kinderpornografie
- Die Herstellung von kinderpornografischen Inhalten umfasst jegliche Form der Produktion solcher Medien, sei es durch Fotografie, Videoaufnahmen oder digitale Bearbeitung.
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
- Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie
- Verbreitung: Das Zugänglichmachen, Verkaufen oder Weiterleiten von kinderpornografischem Material.
- Erwerb: Das gezielte Beschaffen von solchen Inhalten, beispielsweise durch Download oder Kauf.
- Besitz: Das Speichern oder Aufbewahren von kinderpornografischen Dateien auf physischen oder digitalen Medien.
- Strafrahmen:
- Verbreitung: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
- Erwerb und Besitz: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
- Wenn der kinderpornografische Inhalt kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, liegt der Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
- Versand in sozialen Medien und Gruppen-Chats
- In der Praxis häufig sind Fälle, in denen Bilder oder Videos in privaten oder Gruppen-Chats geteilt werden.
- Auch unabsichtliches Empfangen und Weitersenden kann eine strafbare Handlung darstellen. Es ist von großer Wichtigkeit, in einer solchen Konstellation nicht durch eine unvorsichtige Einlassung die eigene Verteidigungssituation zu schwächen.
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren, abhängig vom genauen Tatvorwurf.
- Unbewusster Besitz oder zufälliger Download
- Hierbei kann es sich um Dateien handeln, die automatisch durch bestimmte Internetseiten im Cache oder in temporären Ordnern gespeichert werden.
- Eine Verurteilung setzt jedoch Vorsatz voraus. Es gibt vielfältige Möglichkeiten auch unbemerkt, etwa im Zusammenhang mit einen Virusbefall, Dateien zu empfangen.
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, wobei im Einzelfall eine Straflosigkeit durch fehlenden Vorsatz gegeben sein kann.
Verteidigungsstrategien
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft alle Aspekte eines Vorwurfs auf ihre strafrechtliche Relevanz und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Mögliche Ansätze sind:
- Bestreiten des Besitzes oder fehlender Vorsatz
- War der Besitz unbewusst oder liegt ein technisches Problem vor (z.B. automatischer Download in Browser-Cache)?
- Kann nachgewiesen werden, dass kein Vorsatz vorlag?
- Lückenhafte Beweislage
- Sind die digitalen Beweise rechtmäßig erhoben worden?
- Gibt es Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Zuordnung der Daten zu dem Beschuldigten?
- Technische Manipulation oder Fremdzugriff
- Wurde das Endgerät durch Dritte genutzt oder missbraucht?
- Liegt ein Virus oder eine Schadsoftware vor, die automatisch Dateien heruntergeladen hat?
- Verhältnismäßigkeit der Strafe
- Besteht die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld?
- Besteht ggf. die Möglichkeit für eine Einstellung gegen Auflagen, etwa eine Zahlungsauflage
- Kann im Fall der Unvermeidbarkeit einer Freiheitsstrafe diese zur Bewährung ausgesetzt werden?
- Verfahrensfehler oder Rechtsverstöße
- Wurden die Beschuldigtenrechte verletzt?
- Gab es unzulässige Durchsuchungen oder fehlende richterliche Beschlüsse?
Fazit Der Vorwurf der Kinderpornografie ist ernst und bedarf einer professionellen Verteidigung. Aufgrund der Reform von 2024 wurden die Strafuntergrenzen in bestimmten Fällen reduziert, sodass beispielsweise der Besitz von kinderpornografischem Material nun mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine sorgfältige juristische Analyse. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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