Sexualdelikte und der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie gehören zu den schwerwiegendsten Straftaten und werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Die Folgen reichen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, je nach Schwere des Delikts. Auch der bloße Besitz kinderpornografischen Materials kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Zusätzlich können der Verlust des Berufs, sozialer Ausschluss und Einträge im Führungszeugnis langfristige Folgen haben.
Die Rechtslage ist in diesen Fällen komplex, und eine erfahrene anwaltliche Vertretung ist unverzichtbar. Wir prüfen die Beweislage sorgfältig, wahren Ihre Rechte und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, um unberechtigte oder nicht gesichert beweisbare Vorwürfe abzuwehren oder die Strafe zu mildern. In dieser schwierigen Situation sind wir nicht neutral, sondern wirken als Ihr Interessensvertreter ausschließlich auf einen für Sie möglichst günstigen Ausgang des Verfahrens hin
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