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Verkehrsrecht

Ob Schadensersatzansprüche nach einem Unfall, drohendes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, der Verwurf einer Fahrerflucht oder einer Trunkenheitsfahrt. Mit dem Verkehrsrecht kann man schneller unfreiwillig in Berührung kommen, als einem lieb ist. Hier ist es wichtig, durch kompetente Vertretung von vornherein die richtigen Weichen zu stellen, um ggf. später nicht mehr zu korrigierende Fehler zu vermeiden.

Bei einem Unfallschaden übernehmen wir die gesamte Abwicklung für Sie und leiten alle erforderlichen Schritte für Sie ein. Wir kümmern uns für Sie um die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Unzulässigen Kürzungen der Versicherungen – heute leider immer mehr die Regel als eine Ausnahme – treten wir für Sie erfolgreich entgegen

In Bußgeldangelegenheiten ist wegen der kurzen Rechtsmittelfristen regelmäßig Eile geboten. Auch hier ist die richtige Vorgehensweise von Anbeginn an ein wichtiger Pfeiler für den Erfolg.

Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei und Bußgeldstelle, wenn Sie ein Anhörungsschreiben oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist in diesen Fällen der richtige Ansprechpartner.

Strafrecht

Effektive Verteidigung von Anfang an, am besten durch einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwalt, ist die wichtigste Grundlage für den erfolgreichen Abschluss eines Strafverfahrens. Vermeiden Sie jegliche Angaben gegenüber der Polizei bevor ein Rechtsanwalt für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte. Eine gute und mit dem Anwalt abgestimmte Stellungnahme nach Einsicht in die Ermittlungsakte ist häufig Ihr wichtigster Trumpf. Dies gilt auch, wenn man glaubt, nichts zu verbergen zu haben oder eine einschneidende Situation, wie eine Festnahme oder Durchsuchung, durch eine schnelle Aussage entschärfen zu können. Letzteres gelingt nur in seltenen Fällen. Viel weniger selten dagegen ist eine voreilig getätigte Aussage später nicht mehr korrigieren zu können.

Wir bieten eine umfassende Vertretung von der Abgabe aller etwaig gebotenen Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung und gegebenenfalls der nächsten Instanz.

Als zugelassener Fachanwalt für Strafrecht sind Rechtsanwalt Kuhagen sowie seine auf das Strafrecht spezialisierten Kollegen kompetente Ansprechpartner für alle Fragestellungen im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Vorwurf.

Dies gilt für alle Bereiche des Strafrechts, wie z. B. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl, Untreue, Vergewaltigung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Umweltdelikte, fahrlässige Tötung, sexuellen Missbrauch von Kindern, Geldfälschung, Meineid, uneidliche Falschaussage, Unterschlagung, Hehlerei, Urkundenfälschung, Brandstiftung …

In Eilfällen sind wir auch am Wochenende telefonisch oder per e-Mail erreichbar, etwa wenn es gerade zu einer Inhaftierung gekommen sein sollte.

In eiligen Sachen erreichen Sie uns dann unter dem Notruf 0176/24894557.

Bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Festnahme gilt in jedem Fall als Hauptregel:

Ruhe bewahren, Verteidiger (am besten einen Fachanwalt für Strafrecht bzw. einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt) informieren und SCHWEIGEN!!!

Selbstverständlich vertreten wir Sie als Strafverteidiger  nicht nur in Hamburg und im norddeutschen Raum, sondern bundesweit.